Führerscheinsehtest

§ 12 Abs. 2 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung gibt vor, dass zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer alle Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T sich einem Sehtest zu unterziehen haben.
Die Sehtest-Bescheinigung kann dann bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden und bescheinigt die vorgeschriebene Mindestsehschärfenleistung von 70% pro Auge.

Diesen Sehtest können Sie bei uns als amtlich anerkannte Sehteststelle durchführen lassen, da wir über die erforderliche Qualifikation und Untersuchungsgeräte verfügen.

Der Führerscheinsehtest dauert etwa 10 Minuten.

Bitte bringen Sie ein gültiges Personaldokument mit.
(Personalausweis oder Reispass).

Die Sehtestgebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 6,43 EUR.


Sollten Sie die vorgeschriebenen 70% Sehschärfenleistung mit einem Auge nicht erreichen, gilt der Test als nicht bestanden. In diesem Fall können Sie bei uns ein individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Korrektion in Form einer Brille oder von Contactlinsen erhalten. Und der Führerscheinsehtest sollte dann auch kein Problem mehr sein!